Diese Formular dient zur Vorlage bei der Zuständigen Krankenkasse für die Kosten Rückerstattung, dieses erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt.

 

Folgende Kosten werden rückerstattet: Hier klicken


Was muss ich tun um die Kosten von der Krankenkassa rückerstattet zu bekommen?

Das Vorgehen ist einfach. Am besten sie gehen vor der ersten spätestens nach der ersten psychotherapeutischen Sitzung zu ihrem Hausarzt und bitten ihn um eine ärztliche Untersuchungsbestätigung für den Kostenzuschuss für Psychotherapie. Wenn sie ihrem Hausarzt sagen, dass sie diese Bestätigung für den Kostenzuschuss von der Krankenkasse benötigen, weiß er, was zu tun ist. Diese Bestätigung reichen sie dann mit meiner Honorarnote und der Zahlungsbestätigung bei ihrer Krankenkasse persönlich, per Post oder per E-Mail ein. Dann bekommen sie die Kosten rückerstattet. Sollte ihre psychotherapeutische Behandlung länger als 10 Sitzungen dauern, stellen wir gemeinsam vor der 10. Sitzung einen Antrag auf Kostenzuschuss für Psychotherapie bei ihrer Gebietskrankenkasse. Sie reichen also meistens nur die Honorarnote mit der Zahlungsbestätigung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet.

 

 

 

Telefonisch erreichbar Mo bis Do von 9:00 bis 13:00 und 14:30 bis 16:00  unter der Nummer:

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